Beitragsordnung des Vereins „Erdwärme Thüringen e. V.“


1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen (gem. § 5 der Satzung) an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

2. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Die festgesetzten Beiträge treten am 5.09.2007 in Kraft.

3. Jahresbeiträge:

01 Natürliches Mitglied EUR 50,-
02 KMU EUR 100,-
03 NichtKMU EUR 250,-
04 Ehrenmitglied beitragsfrei
05 Außerordenliches Mitglied (Behörden etc.) beitragsfrei

4. Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.

5. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren zum 31.03. jeden Jahres. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich.

6. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.03. jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins. Zur Deckung der hierbei abfallenden Bearbeitungskosten und bei Beitragsversäumnissen sind zusätzlich mindestens 20 € zu zahlen. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5 € pro Mahnung fällig.

7. Beitragskonto:
Bank: Deutsche Kreditbank Erfurt (DKB)
BLZ: 120 300 00
KTO:

8. Der Vereinsaustritt ist nur gem. § 6 der Satzung möglich.

9. Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.

Vorstand Erdwärme Thüringen e. V.